Beglaubigte Übersetzung ja oder nein, mit oder ohne Apostille?

Worum handelt es sich bei einer beglaubigten Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem Übersetzer angefertigt wurde, der aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen für ein oder mehrere Sprachenpaare und Übersetzungsrichtungen von einem Gericht beeidigt wurde und der in einem Verzeichnis der vereidigten Übersetzer und Dolmetscher eingetragen ist.
Die Übersetzung wird normalerweise auf offiziellem Papier (mit Wasserzeichen) ausgedruckt und an das Ausgangsdokument (Original) angeheftet. Die Dokumente werden vom Übersetzer mit Unterschrift, Stempel und Schlussformel versehen.

Mit der Schlussformel erklärt der beeidigte Übersetzer, dass die Übersetzung seiner Meinung nachkorrekt und vollständig angefertigt wurde.
Eine beglaubigte Übersetzung ist jedoch keine Garantie für die sprachliche Qualität. Möchten Sie lediglich eine gute Übersetzung anfertigen lassen, dann benötigen Sie keinen beeidigten Übersetzer. Viele hervorragende Übersetzer sind nicht vereidigt.
Allerdings sind alle bei Gericht eingetragenen Übersetzer aufgrund ihrer nachweislichen Fähigkeiten und Qualifikationen als Übersetzer zugelassen.

Wann ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich?
Beglaubigte Übersetzungen werden grundsätzlich für Dokumente offizieller Art angefordert. Denken Sie hierbei z. B. an Führerscheine, notarielle Urkunden, Beweisstücke in Gerichtsverfahren, Diplome, Zeugnisse, Testamente, Satzungen, Verträge, Bankbürgschaften, Patente, Handelsregisterauszüge oder Jahresabschlüsse für eine Anmeldung einer Handelsgesellschaft im Ausland oder einen EU-Förderungsantrag.

Hinweis: Informieren Sie sich bei der Behörde, für die Sie die Übersetzung benötigen, ob Ihre Übersetzung beglaubigt werden muss.

Apostille und Legalisation
Manchmal ist eine Beglaubigung nicht ausreichend und es wird eine zusätzliche Sicherheit von einer deutschen oder ausländischen Behörde verlangt. Das Gericht legalisiert die Unterschrift des beeidigten Übersetzers mittels einer Apostille oder einer Legalisation. Hiermit bestätigt das Gericht die Identität und Befugnis des Übersetzers zum Anfertigen von beglaubigten Übersetzungen.

Hinweis: Informieren Sie sich bei der Behörde, für die Sie die Übersetzung benötigen, ob Ihre Übersetzung legalisiert werden muss.

Apostille
Mit einer Apostille bestätigt das Gericht die Echtheit der Unterschrift eines Dokuments.

Wann ist eine Apostille notwendig?
Ist das Dokument für ein Land bestimmt, das das Apostilleübereinkommen unterschrieben hat, dann wird dieses mit einer Apostille versehen. Diese kann auf Niederländisch, Englisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch erfolgen. Auf der Website der Hager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) finden Sie weitere Informationen zum Thema Apostillen.

Hinweis: Seit Frühling 2014 ist die Apostille nicht mehr erforderlich für Geburtsurkunden, Eheverträge, Sterbeurkunden sowie Zertifikate in Bezug auf Ehescheidungen und die elterliche Sorge in den folgenden Ländern: Niederlande, Griechenland, Österreich, Frankreich, Spanien, Italien, Polen, Portugal, Türkei und Luxemburg (gemäß Art. 9 der Verordnung (EG) 2201/2003).

Wann ist eine Legalisation ausreichend?
Mit einer Legalisation wird die Echtheit einer Unterschrift eines Dokuments bestätigt. Dies ist erforderlich, wenn ein Dokument aus einem Land stammt oder für ein Land bestimmt ist, das nicht das Apostilleübereinkommen unterschrieben hat.
Dies ist ein umständliches Verfahren, das eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Das Gericht überprüft und bestätigt zuerst die Unterschrift des Übersetzers, um diese dann vom niederländischen Ministerium für Sicherheit und Justiz legalisieren zu lassen. Daraufhin wird das niederländische Außenministerium die Bestätigung des Ministeriums für Sicherheit und Justiz legalisieren und letzten Endes können Sie das gesamte Dokument bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, für das das entsprechende Dokument bestimmt ist, legalisieren lassen.

Hinweis: Sie müssen die Dokumente eigenhändig bei der entsprechenden Institution vorlegen.

Legalisation ausländischer Dokumente
Ausländische Dokumente sind in den Niederlanden nicht automatisch rechtskräftig und müssen daher zuerst legalisiert werden. Am besten lassen Sie das entsprechende Dokument legalisieren, bevor Sie es übersetzen lassen. Legalisationen werden lediglich auf Niederländisch erstellt und müssen normalerweise auch übersetzt werden!

Mit Dokumenten des öffentlichen Sektors (Gemeinden, Ministerien, Handelskammer), die eine Legalisation benötigen, können Sie sich sofort an das niederländische Außenministerium wenden. Sie können in diesem Fall das Gericht überspringen.

Wissen Sie, was Sie benötigen?
Bevor Sie einem Übersetzungsbüro oder einem Übersetzer den Auftrag geben, eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen, müssen Sie bei der Institution, für die die Übersetzung benötigt wird, nachfragen, was Sie genau benötigen:

• eine beglaubigte Übersetzung ohne Apostille/Legalisation
• eine beglaubigte Übersetzung inklusive Apostille
• eine beglaubigte Übersetzung inklusive Legalisation

Weitere Informationen
Unter http://www.lg-koeln.nrw.de/aufgaben/060_dienste/030_apostillen_legalisationen/index.php finden Sie die aktuellsten Informationen über Apostillen und Legalisationen.

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